2. Workshop zur Revision des Waldgesetzes

2. Workshop zur Revision des Waldgesetzes

Räumliche und zeitliche Lenkung der Freizeit- und Erholungsnutzung

Am 12. Dezember 2022 fand in Solothurn der 2. Workshop unter Mitwirkung von VertreterInnen der Freizeitnutzenden zur Revision des Waldgesetzes statt. In verschiedenen Gruppenkonstellationen wurden mögliche Inhalte des neuen Waldgesetzes diskutiert. Der Grundtenor der Anwesenden war, dass vermehrt auf Information und Sensibilisierung gesetzt werden muss, statt auf Verbote.
Der Vorschlag aus Sicht Waldbesitzer, dass das kartografierte Wegnetz der 25’000er-Karte mit Mountainbikes befahren werden darf, stiess bei den Vertretern der IG auf offene Ohren. Wege, welche offensichtlich nicht für Bikes geeignet sind, und insbesondere Wildwechsel sollen dabei markiert werden, um eine entsprechende Lenkung zu erwirken. Von Seiten Jagd wurde insbesondere das Fahren in der Nacht als Stein des Anstosses erwähnt. Es wird festgehalten, dass Bikende bezüglich Nachtfahrten sensibilisiert werden müssen. Die IG ist sich dieser Thematik bewusst, hält aber auch fest, dass eine Regelung nicht zu Ungleichbehandlungen führen darf.
Die Grundstimmung am Workshop war sehr positiv, insbesondere konnten Ängste und Hemmnisse zwischen den Vertretern der Bikenden, der Jägerschaft und des Naturschutzes abgebaut werden. Aus Sicht der IG konnten zahlreiche wichtige Kontakte geknüpft werden. Wie die Formulierungen im neuen Waldgesetz aussehen werden, gleicht einem Blick in die Kristallkugel. Im dritten Quartal 2023 sind bilaterale Gespräche zum Entwurf des Waldgesetzes angedacht. Spätestens mit der Vernehmlassung wird Klarheit über die neuen Formulierungen im Waldgesetz herrschen.
Die IG MTB SO wird zur Vernehmlassung eingeladen. Damit unseres Stimme ein entsprechendes Gewicht erhält, sind wir auf die Unterstützung möglichst aller Bikenden im Kanton Solothurn angewiesen.

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