Das neue Waldgesetz

Am 5. November um 10.37 Uhr war es soweit: Die Schlussabstimmung zur Totalrevision des Waldgesetzes wurde vom Solothurner Kantonsrat einstimmig angenommen. Sämtliche anwesenden Kantonsräte haben dem Entwurf des Regierungsrats zugestimmt. Damit nimmt ein Gesetzgebungsprozess ein Ende, dessen Höhepunkt ein Kompromiss zwischen Mountainbikenden und anderen wichtigen Akteuren im Wald war.


Das Fahrradfahren im Wald war bisher nicht abschliessend geregelt, was immer wieder zu hitzigen Diskussionen und Spekulationen geführt hatte. Das Meinungsspektrum erstreckte sich vom Wald als weitgehend rechtsfreie Allmende bis zur fehlenden Legalität des Mountainbikens. Beides entzieht sich komplett der Realität. Mit der neuen Regelung wird nun Rechtssicherheit geschaffen, was zu höherer Akzeptanz beiträgt und die bereits funktionierende Koexistenz stärkt.


Weiter hat der gesamte Gesetzgebungsprozess dazu beigetragen, dass die verschiedenen Anspruchsgruppen miteinander in den Dialog getreten sind und die Bedürfnisse sämtlicher Beteiligter geäussert werden konnten. All diejenigen, die zuvor wenige bis gar keine Berührungspunkte mit der Freizeitaktivität Mountainbike hatten, mussten sich plötzlich damit auseinandersetzen. In zahlreichen Gesprächen und nicht zuletzt mit der Stellungnahme zur Vernehmlassung konnte aufgezeigt werden, was das Mountainbiken ist – und was es nicht ist. Aber auch die Mountainbikenden waren gefordert, sich mit der Rechtsprechung und den Bedürfnissen der anderen Nutzergruppen des Waldes auseinanderzusetzen. Das geschaffene Bewusstsein bei allen Beteiligten wird sich hoffentlich auch bei der Überführung des Veloweggesetzes in das kantonale Recht und der damit verbundenen Umsetzungsplanung und Schaffung einer Fachstelle ausbezahlen.


Am Ende hat ein runder Tisch mit den Bürgergemeinden und Waldeigentümern (BWSo), den Solothurner Wanderwegen, Pro Natura, der Revierjagd und der IG MTB Kanton Solothurn eine Einigung herbeigeführt, an dem auf Augenhöhe verhandelt wurde und das Ergebnis von allen akzeptiert werden kann. Dies war nicht zuletzt deshalb möglich, weil die IG MTB SO während des gesamten Prozesses stets gesprächsbereit war, sachlich und evidenzbasiert kommunizierte und deshalb heute als vertrauenswürdiger Ansprechpartner der Mountainbikenden gilt.


Jedes Ende ist auch ein Anfang. Mit Rechten kommen auch Pflichten und Erwartungen. Die bestehenden Wege dürfen mindestens bis zur nächsten Gesetzesrevision befahren werden. Allfällige neue Wege und Bauten erfordern jedoch nach wie vor eine Bewilligung durch die Grundeigentümer. Es folgt nun die Ausgestaltung der Verordnung, welche die IG MTB SO mit Spannung beobachtet.
Lasst uns alle einen Teil zu einer nachhaltigen Koexistenz beitragen.

Zäme si mir starch!

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