Am 10. September 2026 hat ein schweizweites, eintägiges Seminar zum Thema „Waldzugänglichkeit“ bei uns in Solothurn stattgefunden. Die IG MTB Kanton Solothurn hat auch teilgenommen und war nach der Abstimmung zur Waldgesetzrevision im letzten Jahr ein gefragter Gast.
Freies Betretungsrecht des Waldes
In der Schweiz gilt das freie Betretungsrecht des Waldes. Das Sammeln von Waldprodukten im «ortsüblichen Umfang» ist erlaubt. Das freie Betretungsrecht des Waldes ist im Artikel 699 des schweizerischen Zivilgesetzbuches verankert. Im Artikel 14 des Waldgesetzes sind mögliche Einschränkungen definiert.
Es ist den Waldbesuchenden gestattet, den Wald frei zu betreten und Pilze, Beeren und dergleichen zu sammeln. Das freie Betretungsrecht geht aber nicht beliebig weit. Für den motorisierten Verkehr gilt im Wald ein allgemeines Fahrverbot. Fahrradfahrende und Reiter dürfen grundsätzlich nur befestigte Wege benutzen, und durch das Betreten oder Sammeln darf kein nennenswerter Schaden an Waldboden und Waldbestockung verursacht werden. Das freie Betretungsrecht der Schweiz kommt dem «Jedermannsrecht» der skandinavischen Staaten sehr nahe und geht weiter als in anderen Ländern Europas, wo es zum Teil viele Privatwälder ohne Zugang für die Öffentlichkeit gibt.
Die Kantone können laut Waldgesetz die Zugänglichkeit für bestimmte Waldgebiete einschränken und die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Wald einer Bewilligung unterstellen. In fast allen Kantonen gibt es eine Bewilligungspflicht für grosse Veranstaltungen. Was unter einer «grossen» Veranstaltung zu verstehen ist, unterscheidet sich jedoch von Kanton zu Kanton.

Seminarziele
Die Teilnehmenden
- setzen sich mit den Ergebnissen des WaldKongresses 2026 auseinander und befassen sich mit den Herausforderungen, die das freie Betretungsrechts mit sich bringt
- kennen die Grenzen der Zugänglichkeit zum Wald und wissen, wie der im ZGB erwähnte «ortsübliche Umfang» einzuschätzen ist
- diskutieren die Herausforderungen für die Waldeigentümerschaft und die Waldbewirtschaftung und erörtern Lösungsansätze dazu am Objekt
- verfügen über ein Analyseraster, der es Bewirtschaftenden von Erholungswäldern ermöglicht, Chancen und Gefahren des freien Betretungsrechts einzuschätzen und die Grenzen der Zugänglichkeit zu beurteilen
Zielpublikum
Interessierte Fachleute im Bereich Wald und Landschaft sowie Erholung, Tourismus und Gesundheitsförderung, Gemeinde- und Kantonsbehörden, Beratungsbüros, Waldeigentümer:innen und Forstbetriebe
Tagesleitung und Referierende
Tagesleitung und Moderation:
Brigitte Wolf, Geschäftsleiterin Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW)
Referierende:
Christina Rehberg, WaldSchweiz
Dominik Brantschen, Abteilung Wald, BAFU
Daniela Rommel, Amt für Wald, Jagd & Fischerei Kt. Solothurn (AWJF SO)
Jonas Walther, Betriebsleiter Forstbetrieb der Bürgergemeinde Solothurn (BG SO)
Zoë D. Lorek, Waldbaden Institut Schweiz
Marcel Fierz, ERBINAT – Verband Erleben und Bildung in der Natur
Cyril Bardet, Verband Revier Jagd Solothurn (RJS)
Lucca Heinzmann, Kreisförster Region Solothurn AWJF SO
Peter Brotschi, Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton SO (BWSO)
Praxisbeispiele / Übungen
Der Vormittag war ganz im Zeichen der diversen Referate und Publikumsdiskussionen. Am Nachmittag ging es dann ans Eingemachte und wir konnten an 5 Praxisbeispielen unsere Fähigkeiten und Einschätzungen aus „unserem“ Blickwinkel darlegen. Natürlich gab es da sofort regen Austausch und angeregte Gespräche, wenn Jäger / Förster oder Mountainbiker und OL-Läufer ihren Standpunkt auf den „Tisch“ legen.

Die Buchstaben reflektieren jeweils ein Praxisbeispiel vor Ort, das wir gemeinsam begutachteten.
Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW) hat einen Waldknigge erarbeitet. Siehe PDF (Download) oder via Youtube-Filmli (externer Weblink). Der Knigge ist wunderbar als Comic gestaltet und kann auch dienen um Kindern/Junioren oder Schülern den respektvollen Umgang mit dem Wald zu vermitteln.



