Nein zum Singletrailverbot im Kanton Solothurn
Die Vernehmlassung zur Totalrevision des Waldgesetzes im Kanton Solothurn hat unter den Bikenden in den letzten Tagen hohe Wellen geworfen. Geht es nach dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF), sollen Mountainbikende gänzlich von den Singletrails verbannt werden. Nun schaltet sich die IG Mountainbike Kanton Solothurn (IG MTB SO) ein und lanciert eine Online-Petition, um gegen den entsprechenden Artikel im Gesetzesentwurf vorzugehen.
Das kantonale Solothurner Waldgesetz soll das Mountainbiken abseits von befestigten Waldstrassen verbieten. Dieses Verbot würde das Ende des Mountainbikesports bedeuten; sowohl für den Freizeit- und Breitensport, als auch für den Leistungssport. Die IG MTB SO, die kantonale Interessengemeinschaft fürs Mountainbiken, wehrt sich gegen die geplante Gesetzesänderung, welche eine Signalwirkung hätte und fordert alle auf, sich bei der neu lancierten Online-Petition gegen die Gesetzesänderung einzutragen.
Die Gesetzesänderung im Kanton Solothurn beschäftigt die IG MTB SO seit nun fast zwei Jahren. So wurde die IG an diverse Workshops anlässlich der Totalrevision eingeladen. Der Grundtenor an den Workshops war stets, dass Verbote nichts bringen und stattdessen stärker auf Massnahmen wie Sensibilisierungskampagnen gesetzt werden soll, sofern lokal Handlungsbedarf besteht. Rückblickend kann gesagt werden, dass die Voten der IG und anderen Freizeitorganisationen wie auch von Seiten der Waldbewirtschafter auf taube Ohren stiessen.
Bedürfnisse von 20‘000 missachtet
Der nun auf dem Tisch liegende Gesetzesvorschlag hätte für das Mountainbiken, eine der beliebtesten Schweizer Freizeitbeschäftigungen, verheerende Folgen: Der Sport könnte in seiner heutigen Form nicht mehr betrieben werden. Denn Biken nur auf befestigten Waldwegen ist nicht mehr Biken. Tausende Kinder, Jugendliche, Freizeitsportler und Spitzensportler würden mit der Umsetzung des neuen Solothurner Waldgesetzes ihre Sportart nicht mehr, oder nur illegal, ausüben können.
Bei der Erarbeitung des neuen Gesetzesentwurfs erstaunt es, dass dem Bevölkerungsbedürfnis in keinster Weise Rechnung getragen wurde. Laut Statistiken gehört das Mountainbiken längst zu den meistausgeübtesten Sportarten der Schweizer Bevölkerung. Allein im Kanton Solothurn sind 20‘000 Mountainbikende regelmässig im Wald unterwegs. Die Interessen einer solch grossen Bevölkerungsgruppe werden missachtet. Es ist ein unvorstellbares Szenario, dass mehreren Tausend Bikenden, welche sich in einem gesundheitsfördernden Mass sportlich betätigen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird.
Für ein rücksichtsvolles Nebeneinander
Das rücksichtsvolle Nebeneinander im Wald funktioniert. Dennoch ist sich die IG der Herausforderungen unter den verschiedenen Nutzungsgruppen durchaus bewusst. Die Bedürfnisse der Natur müssen beachtet und respektiert werden. Die Diskussion um ein Bikeverbot entbehrt allerdings jeglicher Verhältnismässigkeit und wissenschaftlichen Fakten: Die Schäden, welche Bikes verursachen, sind mit den Schäden durch massive Eingriffe mit schweren Forstmaschinen nicht vergleichbar. Ausserdem stören Mountainbikende die Flora und Fauna nicht nachweislich stärker als andere Nutzungsgruppen. Wie Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, können mögliche Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsgruppen auch ohne unnötige Gesetze reduziert werden.
Der Weg des Verbotes verfehlt das Ziel deutlich. Angesichts der rund 20’000 Mountainbikenden auf dem Kantonsgebiet stellt sich die Frage, ob das Gesetz überhaupt durchgesetzt werden kann. Seit 2010 besteht ein nationales Positionspapier zum Thema Koexistenz, welches von Swiss Cycling, den Schweizer Wanderwegen, der IMBA Schweiz, der BFU, SchweizMobil, SAC und weiteren gemeinsam verabschiedet wurde. Diese nationalen Organisationen wie auch die IG MTB SO treten weiterhin für ein rücksichtsvolles Mit- und Nebeneinander ein. Dies ist unabdingbar, denn ein separates Bikewegnetz ist weder ökologisch noch ökonomisch umsetzbar.
Aufforderung zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Die IG MTB SO wird dem Solothurner Regierungsrat ein eigenes Schreiben im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zukommen lassen. Zudem fordert die kantonale IG alle betroffenen Personen, Gruppen, Vereine, Firmen und Interessengemeinschaften auf, sich bei der Online-Petition einzutragen und sich am Vernehmlassungsverfahren bis spätestens am 19. November 2024 zu beteiligen. Der Widerstand gegen das geplante Waldgesetz im Kanton Solothurn muss möglichst breit ausfallen. Wird die Gesetzesänderung angenommen, drohen möglicherweise weitere Verbote und Einschränkungen von anderen Freizeitaktivitäten im Wald.